Publikumsverkehr in der Gemeindeverwaltung

Wappen Bubenreuth - grauerHintergrund

Der Publikumsverkehr im Rathaus ist NUR nach Terminvereinbarung möglich.

Bei persönlicher Vorsprache im Rathaus ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Um Kontakte zu vermeiden, bitten wir Sie, in der Corona-Zeit nur mit dringenden Angelegenheiten in das Rathaus zu kommen. Versuchen Sie, auch weiterhin vorrangig per Telefon, Post oder E-Mail Ihre Angelegenheiten zu klären – zum Schutz Ihrer und unser aller Gesundheit!

Sie können auch die digital zur Verfügung gestellten Angebote unter www.bubenreuth.de → Rathaus & Service → Bürgerservicenutzen.

Wenn ein Besuch im Rathaus unbedingt notwendig ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin! Termine mit dem jeweiligen Sachbearbeiter können telefonisch oder per E-Mail abgestimmt werden. Bitte nehmen Sie den Termin soweit möglich einzeln wahr.

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie unter www.bubenreuth.de → Rathaus & Service sowie auf Seite 2 des Mitteilungsblattes. Gerne hilft auch unsere Telefonvermittlung - Tel.Nr. (09131) 88 39-0 - weiter. 

Bei einem Besuch im Rathaus sind folgende Hinweise und Regeln zu beachten:

Zwingend erforderlich ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zum Gesundheitsschutz ist es auch unbedingt notwendig, die bekannten Abstandsregeln (mindestens 1,5 m) und die Hygieneregeln (bitte Händedesinfektion im Rathaus benutzen!) zu beachten.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis - Bleiben Sie gesund.

Was jeder gegen die Verbreitung des Virus tun kann: 

AHA+A+A
Abstand - Hygiene - Alltagsmaske + App + Lüften

Zusammen gegen Corona - AHA+A+L