Publikumsverkehr in der Gemeindeverwaltung
Der Publikumsverkehr im Rathaus ist NUR nach Terminvereinbarung möglich.
Bei persönlicher Vorsprache im Rathaus ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
Um Kontakte zu vermeiden, bitten wir Sie, in der Corona-Zeit nur mit dringenden Angelegenheiten in das Rathaus zu kommen. Versuchen Sie, auch weiterhin vorrangig per Telefon, Post oder E-Mail Ihre Angelegenheiten zu klären – zum Schutz Ihrer und unser aller Gesundheit!
Sie können auch die digital zur Verfügung gestellten Angebote unter www.bubenreuth.de → Rathaus & Service → Bürgerservicenutzen.
Wenn ein Besuch im Rathaus unbedingt notwendig ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin! Termine mit dem jeweiligen Sachbearbeiter können telefonisch oder per E-Mail abgestimmt werden. Bitte nehmen Sie den Termin soweit möglich einzeln wahr.
Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie unter www.bubenreuth.de → Rathaus & Service sowie auf Seite 2 des Mitteilungsblattes. Gerne hilft auch unsere Telefonvermittlung - Tel.Nr. (09131) 88 39-0 - weiter.
Bei einem Besuch im Rathaus sind folgende Hinweise und Regeln zu beachten:
Zwingend erforderlich ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zum Gesundheitsschutz ist es auch unbedingt notwendig, die bekannten Abstandsregeln (mindestens 1,5 m) und die Hygieneregeln (bitte Händedesinfektion im Rathaus benutzen!) zu beachten.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis - Bleiben Sie gesund.
Was jeder gegen die Verbreitung des Virus tun kann:
AHA+A+A
Abstand - Hygiene - Alltagsmaske + App + Lüften