Gartenabfallsammlung

Termine 2022

Termine Frühjahr 2022 

26.03.2022, 08.00 - 11.00, Frankenstr.- Süd, Bubenreuth

22.04.2022, 12.30 - 14.30, Bauhof, Bubenreuth

29.04.2022, 14.00 – 15.00, Frankenstr.-Süd, Bubenreuth

20.05.2022, 14.00 – 15.00, Bussardstr., Bubenreuth

Termine Herbst 2022

03.09.2022, 12.30 – 15.30, Bussardstr., Bubenreuth

07.10.2022, 12.00 – 13.00, Frankenstr.-Süd, Bubenreuth

08.10.2022, 12.30 – 15.30, Bauhof, Bubenreuth 

Anlieferung von Gartenabfall nur für Biotonnen-Nutzer möglich – Abfallwirtschaft weist auf Kontrollen ab 1. März hin

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Erlangen-Höchstadt weist darauf hin, dass nur Eigentümer oder Mieter, die eine Biotonne nutzen, den Gartenabfall an den Wertstoffhöfen und Gartenabfallsammelstellen kostenlos anliefern können.

Wer keine Biotonne besitzt, erhält in der Regel einen Gebührennachlass für Eigenkompostierung und darf an den Sammelstellen kein Grüngut abgeben.

Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern liegt die Beantragung des Eigenkompostierungsrabattes schon Jahre zurück. Mit dem Antrag auf Gebührenermäßigung haben die Eigentümer sich verpflichtet, alle organischen Abfälle – von Fleisch, Knochen und Fisch abgesehen – zu kompostieren und auf dem eigenen Grundstück zu verwerten. Dafür wird bei den Abfallgebühren ein Rabatt von 20 Prozent gewährt. 

Die Annahme und die Verwertung von Gartenabfällen verursachen hohe Kosten, die über die Müllgebühren von allen Landkreisbürgerinnen und -bürgern zu tragen sind.

Die Abfallwirtschaft appelliert daher an alle, die Grüngut am Wertstoffhof, an der Kompostierungsanlage oder bei den Gartenabfallsammlungen abgeben wollen, auf den Biotonnentarif umzustellen. Die Tarifumstellung und Abholung einer Biotonne erfolgt über die jeweilige Gemeindeverwaltung. Es ist möglich und ökologisch sinnvoll, nur einen Teil der Gartenabfälle selbst zu kompostieren und den Kompost auf dem Grundstück einzuarbeiten. In diesem Fall wird aber keine Gebührenermäßigung gewährt.

Ab 1. März wird die Abfallwirtschaft bei Grüngutanlieferungen an den Wertstoffhöfen, der Kompostierungsanlage und bei den Gartenabfallsammlungen stichprobenweise Kontrollen durchführen. Bei den Kontrollen ist eine Bestätigung vorzulegen, dass Biotonnentarif gezahlt wird.

Ein entsprechender Vordruck ist auf der Internetseite des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt unter Bürgerservice/Abfall zu finden:

https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/meldungen/anlieferung-von-gartenabfall-an-den-wertstoffhoefen-und-an-der-kompostierungsanlage-medbach/

Der Vordruck ist auch an den Wertstoffhöfen und der Kompostierungsanlage vorrätig und kann vor Ort ausgefüllt werden.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallwirtschaft des Landkreises Erlangen-Höchstadt unter den Telefonnummern 09193/20-1760, -1761 und -1762 gerne zur Verfügung.

Anlieferung von Gartenabfall

In unserem Landkreis werden seit Jahren Garten- und Grünabfälle aus Haushaltungen gesammelt. Bei den mobilen Frühjahrs- und Herbstsammlungen können die Bürger, die nicht die Ermäßigung der Entsorgungsgebühr durch Eigenkompostierung in Anspruch nehmen, ihre sperrigen Gartenabfälle (wie z. B. Baum- und Strauchschnitt), abgeben.

Das sollten Sie bei der Anlieferung beachten:

  • Die Anlieferungen dürfen ausschließlich während der vorgegebenen Sammelzeiten an den genannten Standorten stattfinden. Die Annahme von Grüngut ist auf eine Menge von maximal drei Kubikmeter pro Sammeltermin
  • Bei großem Andrang an den Sammelplätzen, insbesondere zu Beginn der Sammlungen, kann es unter Umständen zu Wartezeiten kommen. In solchen Fällen bitten wir um etwas Geduld und Rücksichtnahme, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Sammlung sicher zu stellen und um Unfallgefahren zu bannen. Alle während der Sammelzeit angelieferten Grüngutabfälle werden natürlich mitgenommen.
  • Vor Beginn bzw. nach dem Ende der jeweiligen Sammelaktion dürfen an den Sammelstellen keine Gartenabfälle abgelagert werden. Nach Abschluss der Anlieferung dürfen keine Transportbehältnisse, wie z. B. Kunststoffsäcke oder Pappkartons, am Sammelstandort zurückgelassen werden.
  • Von den Sammlungen ausgenommen sind Grünabfälle, die aufgrund von Größe und Gewicht nicht in das Sammelfahrzeug verladen werden können. Um die Übergabe der Abfälle zu erleichtern, sollte das angelieferte Material möglichst locker verpackt bzw. mit einer Schnur oder Kordel gebündelt sein.

Darüber hinaus können bei den Wertstoffhöfen des Landkreises sowie auf der Kompostieranlage in Medbach bei Höchstadt Gartenabfälle und Grüngut angeliefert werden.

An den Wertstoffhöfen können Sie solche Abfälle bis zu einem Kubikmeter pro Tag kostenlos abgeben. In Medbach bei der Kompostieranlage ist die Anlieferung aus Privathaushalten bis zu 200 kg pro Anliefertag kostenlos.

Bei ermäßigter Entsorgungsgebühr durch Eigenkompostierung, müssen Baum- und Strauchschnitt zerkleinert und auf dem eigenen Grundstück verwertet werden und dürfen nicht bei den Gartenabfallsammlungen oder Wertstoffhöfen abgegeben werden.