Wertstoffhof Baiersdorf - Entsorgungsunternehmen Hofmann

Wertstoffhof Baiersdorf

An der Erlanger Straße 2

91083 Baiersdorf
Dienstag, Mittwoch und Freitag 13:00 – 17:30 Uhr
Samstag 9:00 – 14:00 Uhr

Wertstoffhöfe und Anlagen

Aktuelles zur Anlieferung von Gartenabfällen an den Wertstoffhöfen und an der Kompostierungsanlage Medbach

Die Abfallwirtschaft hat in den Amts- und Mitteilungsblättern der Gemeinden veröffentlicht, dass nur Eigentümer oder Mieter, die eine Biotonne nutzen, den Gartenabfall an den Wertstoffhöfen und Gartenabfallsammelstellen kostenlos anliefern können. Wer keine Bitonne besitzt, erhält in der Regel einen Gebührennachlass für Eigenkompostierung und darf an den Sammelstellen kein Grüngut abgeben. Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern liegt die Beantragung des Eigenkompostierungsrabattes schon Jahre zurück. Mit dem Antrag auf Gebührenermäßigung haben die Eigentümer sich verpflichtet, alle organischen Abfälle – von Fleisch, Knochen und Fisch abgesehen – zu kompostieren und auf dem eigenen Grundstück zu verwerten. Dafür wird bei den Abfallgebühren ein Rabatt von 20 Prozent gewährt. 

Die Annahme und die Verwertung von Gartenabfällen verursachen hohe Kosten, die über die Müllgebühren von allen Landkreisbürgerinnen und -bürgern zu tragen sind. Die Abfallwirtschaft appelliert daher an alle, die Grüngut am Wertstoffhof, an der Kompostierungsanlage oder bei den Gartenabfallsammlungen abgeben wollen, auf den Biotonnentarif umzustellen. Die Tarifumstellung und Abholung einer Biotonne erfolgt über die jeweilige Gemeindeverwaltung. Es ist möglich und ökologisch sinnvoll, nur einen Teil der Gartenabfälle selbst zu kompostieren und den Kompost auf dem Grundstück einzuarbeiten. In diesem Fall wird aber keine Gebührenermäßigung gewährt.

Ab 1. März wird die Abfallwirtschaft bei Grüngutanlieferungen an den Wertstoffhöfen, der Kompostierungsanlage und bei den Gartenabfallsammlungen stichprobenweise Kontrollen durchführen. Bei den Kontrollen ist eine Bestätigung vorzulegen, dass Biotonnentarif gezahlt wird. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Landkreis-Internetseite unter Bürgerservice/Abfall zu finden. Der Vordruck ist auch an den Wertstoffhöfen und der Kompostierungsanlage vorrätig und kann vor Ort ausgefüllt werden. Der Vordruck wird dann an die kommunale Abfallwirtschaft im Landratsamt weitergeleitet und nur zum Zweck des stichprobenartigen Tarifabgleichs verwendet. (Hinweis zur Erhebung von personenbezogenen Daten)

Weitere Informationen

Die Hygiene- und Abstandsregelungen sind unbedingt einzuhalten, um die Sicherheit der Bürger/innen und der Mitarbeiter zu gewährleisten. Begleitpersonen dürfen nur auf die Anlagen, wenn sie zum Entladen des Fahrzeuges und zum Befüllen der Container gebraucht werden. Eine Unterstützung durch das Wertstoffhofpersonal ist momentan leider nicht möglich. Es dürfen weiterhin aufgrund der Abstandsvorgaben nur wenige Fahrzeuge gleichzeitig auf alle Anlagen.

Das Landratsamt bittet zudem um erhöhte Vorsicht und Umsicht, um den Verkehr nicht zu beeinträchtigen und somit Staus zu vermeiden und andere nicht zu gefährden. Es empfiehlt, bei längeren Staus auf einen anderen Tag für die Anlieferung auszuweichen.

Hinweise zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes sind auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt verfügbar.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises unterhttps://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/abfall-wertstoffhoefe-und-anlagen/ verfügbar.

Ihre Restmüll-, Biomüll- oder Papiertonne wurde nicht geleert,

der Gelbe Sack wurde nicht abgeholt?

Bitte wenden Sie sich direkt an das Entsorgungsunternehmen Friedrich Hofmann Betriebsgesellschaft mbH,
Tel. (09131) 79 61 70 oder

an das Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Kommunale Abfallwirtschaft:
Frau Monika Köneke, Tel. (09193) 20 1763
Frau Siegrun Miehling, Tel. (09193) 20 1764