Verwaltung mahnt zur Vorsicht
Derzeit bekommen Bubenreuther Gewerbetreibende Schreiben oder Anrufe von Verlagshäusern, in denen sie aufgefordert werden, Werbeanzeigen in Publikationen wie „Bürgerinformationsfolder“, „Bürger-Info“, „Bürgermagazin Bubenreuth", „Bürger-Info-Programm“, „Ortsinformation“ oder ähnlichen Veröffentlichungen zu schalten und einen Anzeigenauftrag zu unterschreiben.
Im anschließend zugesendeten Formular, das meist als „Anzeigenauftrag“ bezeichnet wird, bezieht sich das Medienunternehmen auf ein Inserat, das von den angesprochenen Firmen in der Vergangenheit schon in einer Publikation – sei es in der Ortsbroschüre Bubenreuth oder auch im Mitteilungsblatt der Gemeinde - geschaltet wurde.
Die Verwaltung mahnt zur Vorsicht und weist darauf hin, dass diese Verlagshäuser NICHT im Auftrag der Gemeinde Bubenreuth tätig sind.