Trinkwasseruntersuchung 2022 – Wasserhärte

Am 15.03.2022 wurden, wie jedes Jahr, die gesetzlich vorgeschriebenen, umfassenden Untersuchungen nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) durchgeführt. Zu den jährlich teils mehrfach erfolgenden Routineuntersuchungen sind in einem längeren Zeitraum umfangreichere Beprobungen z.B. auch auf Pflanzenschutzmittel (PSM) vorgeschrieben. Es wird einerseits das sog. Rohwasser, das ist das aus dem Untergrund geförderte, nicht aufbereitete Wasser, wie es in der Natur vorhanden ist und andererseits das im Bubenreuther Wasserwerk aufbereitete Wasser, dass dann als Reinwasser bezeichnet wird und über das Trinkwasserrohrnetz den Bubenreuther Haushalten direkt zugeführt wird, gründlich untersucht. Dies geschieht durch ein speziell für diese Zwecke befähigtes und zugelassenes Labor nach gesetzlich exakt vorgeschriebenen Analysemethoden.

Da Wasser nicht gleich Wasser ist, überall auf der Welt gibt es Nuancen in der Zusammensetzung, ist z.B. das Bubenreuther Wasser, so wie es aus dem Boden gefördert wird, geogen bedingt, kalkaggresiv (steht nicht im Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht, da es von Natur aus zu viel überschüssige Kohlensäure enthält). Daraus resultiert eine ungenügende Kalk-Rost-Schutzschichtbildung mit der Möglichkeit der Korrosion und Beeinflussung des Wassers mit Leitungsmetallen. Da die Calcitlösekapazität somit immer über den gesetzlichen Grenzwerten liegt, muss das Wasser in geeigneter Weise behandelt, in unserem Fall belüftet werden. Eisen und Mangan sind zwar in beiden Brunnen nicht bzw. nur in Spuren nachweisbar, werden zusätzlich aber trotzdem über Quarzkiesfilter noch weiter im Wert reduziert. Chlor oder andere chemische Substanzen müssen dem Bubenreuther Wasser glücklicherweise nicht zugeführt werden.

Die Trinkwasserproben werden jeweils direkt aus den beiden Bubenreuther Brunnen (Tiefbrunnen II an der Straße nach Bräuningshof und Tiefbrunnen III im Wald nordöstlich des Friedhofs = Rohwasser, nicht aufbereitet) sowie an einer Endverbraucherzapfstelle im Gemeindegebiet Bubenreuths (Reinwasser, aufbereitet) gewonnen und untersucht. Die Werte des Wassers direkt aus den beiden Brunnen unterscheiden sich naturgemäß von den Werten des Wassers, das letztendlich beim Verbraucher – also bei Ihnen – aus dem Wasserhahn kommt. Das Brunnenwasser (das so genannte Rohwasser) wird, wie oben schon dargestellt, zuerst im Wasserwerk/der Aufbereitungsanlage behandelt und im südlichen Teil Bubenreuths wird außerdem noch Wasser, das wir von den Stadtwerken Erlangen beziehen, zugemischt.

Die genauen Analysenwerte aller Proben können während der üblichen Öffnungszeiten (wegen der Coronakrise bitte vorher telefonisch einen Termin vereinbaren) in der Gemeinde Bubenreuth bei Herrn Franz oder hier auf der Homepage  eingesehen werden. Das aufbereitete Wasser wird wie folgt bewertet (Kurzzusammenfassung):

Mischwasser Brunnen II und III nach Enteisenung und Entsäuerung

Beurteilung nach TrinkwV Anlage 1 und 3 (Mikrobiologie):

  • Das Trinkwasser ist aus mikrobiologischer Sicht einwandfrei und entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Beurteilung nach TrinkwV Anlage 2.1:

  • Die Grenzwerte aller Parameter sind eingehalten.
  • Der Nitratgehalt liegt in einem mittleren Bereich.
  • Organische Schadstoffe (wie z.B. Lösemittelrückstände) sind nicht nachweisbar.
  • Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte sind nicht nachweisbar.

Beurteilung nach TrinkwV Anlage 2.2:

  • Das Trinkwasser entspricht den Anforderungen.
  • Schwermetalle aus dem Leitungsmaterial sind nicht nachweisbar oder nur in geringen, gesundheitlich unbedenklichen Spuren enthalten.

Beurteilung nach TrinkwV Anlage 3.1 (Indikatorparameter):

  • Das Trinkwasser entspricht den Anforderungen.
  • Mangan und Eisen sind nicht bzw. nur in Spuren nachweisbar.
  • Das Wasser steht nahezu im Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht, es ist leicht kalkabscheidend. Unerwünschte Kalkablagerungen oder Korrosion aufgrund mangelnder Deckschichtbildung sind nicht zu erwarten.

Beurteilung, TrinkwV (weitere Parameter):

  • Das Wasser wird nach dem Waschmittelgesetz dem Härtebereich mittel zugeordnet (11,0°dH).

Brunnen II Grundwasser (Rohwasser)

Beurteilung nach TrinkwV Anlage 1 und 3 (Mikrobiologie):

  • Das Trinkwasser ist aus mikrobiologischer Sicht einwandfrei und entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Beurteilung nach TrinkwV Anlage 2.1:

  • Die Grenzwerte aller Parameter sind eingehalten.
  • Der Nitratgehalt liegt in einem mittleren Bereich.
  • Organische Schadstoffe (wie z.B. Lösemittelrückstände) sind nicht nachweisbar.
  • Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte sind nicht nachweisbar.

Beurteilung, TrinkwV Anlage 3.1 (Indikatorparameter):

  • Das Trinkwasser entspricht nicht den Anforderungen der TrinkwV Anlage 3.1.
  • Das Wasser ist stark kalkaggressiv. Es wird deshalb vor der Einspeisung in das Leitungsnetz aufbereitet.
  • Mangan und Eisen sind nicht bzw. nur in Spuren nachweisbar.

Beurteilung, TrinkwV (weitere Parameter):

  • Das Wasser wird nach dem Waschmittelgesetz dem Härtebereich mittel zugeordnet (11,83°dH).

Brunnen III Grundwasser (Rohwasser)

Beurteilung nach TrinkwV Anlage 1 und 3 (Mikrobiologie):

  • Das Trinkwasser ist aus mikrobiologischer Sicht einwandfrei und entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Beurteilung nach TrinkwV Anlage 2.1:

  • Die Grenzwerte aller Parameter sind eingehalten.
  • Der Nitratgehalt ist niedrig.
  • Organische Schadstoffe (wie z.B. Lösemittelrückstände) sind nicht nachweisbar.
  • Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte sind nicht nachweisbar.

Beurteilung nach TrinkwV Anlage 3.1 (Indikatorparameter):

  • Das Trinkwasser entspricht nicht den Anforderungen der TrinkwV Anlage 3.1.
  • Das Wasser ist stark kalkaggressiv. Es wird deshalb vor der Einspeisung in das Leitungsnetz aufbereitet.
  • Mangan und Eisen sind nicht bzw. nur in Spuren nachweisbar.

Beurteilung, TrinkwV (weitere Parameter):

  • Das Wasser wird nach dem Waschmittelgesetz dem Härtebereich mittel zugeordnet (9,5°dH).