Ferienzeit - Reisezeit

Reisepass

Sie möchten verreisen? Innerhalb der EU oder in nicht EU - Mitgliedsstaaten?

Dann überprüfen Sie bitte die Gültigkeit Ihrer Ausweise und Reisepässe.

Da Personalausweise und Reisepässe nicht verlängert werden können, ist grundsätzlich eine Neuausstellung erforderlich.

Die Lieferzeit beträgt ca zwei bis drei Wochen.

Folgende Unterlagen sind zur Neuausstellung nötig:

Personalausweis:

1 Lichtbild, nicht älter als 1/2 Jahr (biometrisch)
Zusätzlich zu einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) ist bei Erstausstellung eines Ausweises durch die Gemeinde Bubenreuth eine Heirats- oder Geburtsurkunde notwendig.
22,80 Euro Gebühr (bis zum 24. Lebensjahr)
28,80 Euro Gebühr (ab dem 24. Lebensjahr)

Reisepass:

1 Lichtbild, nicht älter als 1/2 Jahr (biometrisch)
Zusätzlich zu einem gültigen Ausweisdokument ist bei Erstausstellung eines Passes durch die Gemeinde Bubenreuth eine Heirats- oder Geburtsurkunde notwendig.
37,50 Euro Gebühr (bis zum 24. Lebensjahr)
59,00 Euro Gebühr (ab dem 24. Lebensjahr)

Kinderausweis:

1 Lichtbild, nicht älter als 1/2 Jahr (biometrisch)
eine Geburtsurkunde
Unterschrift beider Eltern (auf Antrag) oder die Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils bzw. einen Sorgerechtsbeschluss (wenn geschieden)
13,00 Euro Gebühr 

Bitte die Gebühren in bar bereithalten, sie sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Es ist zwingend erforderlich, dass jeder Antragsteller für Personalausweis und Reisepass persönlich den Antrag stellt.

Wenn Sie noch Fragen haben, stehen wir unter der Telefon-Nr. 8839-12 gerne zur Verfügung.

Ihr Passamt