Die Rettungsgasse rettet Leben

Rettungsgasse bilden
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Freiwillige Feuerwehr Bubenreuth

In der Sommerferíenzeit sind die Autobahnen mit dem Urlaubsreiseverkehr befahren, wie das ganze Jahr nicht. Ein Unfall ist schnell passiert und meistens wird dann dringend Hilfe benötigt !!!

Deshalb bitten wir Sie:
Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen.

Dabei ist die Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden.

Fahren Sie also auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts.

Der ADAC weist auch darauf hin, dass alle Autofahrer, die gegen das Gebot der Rettungsgasse verstoßen, mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen müssen.

Jeder Autofahrer sollte daran denken, dass im Notfall keine Zeit verloren werden darf.

Vergleichbare Regeln zur Rettungsgasse gibt es neben Deutschland auch in der Schweiz, Slowenien und Tschechien. In Österreich sind die Bildung und das Freihalten einer Rettungsgasse inzwischen bereits im Verkehrsgesetz verankert.

Kontakt

Heinrich Herzog, Bussardstraße 26, 91088 Bubenreuth, Mobil: 0170/8060139
e-Mail: kommandant@feuerwehr-bubenreuth.de
www.feuerwehr-bubenreuth.de

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