Städtebauförderung "Soziale Stadt" - Einleitung Vorbereitender Untersuchungen
Einleitung der Vorbereitung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen mit Vorbereitenden Untersuchungen
Der alte Ortskern mit dem ältesten Teil der Vogelsiedlung und die Geigenbauersiedlung weisen in Teilbereichen städtebauliche, bauliche und infrastrukturelle Mängel auf. Sie besitzen aufgrund dieser Funktionsschwächen mutmaßlich umfangreichen Entwicklungsbedarf. Mithilfe des Bund-Länder-Förderprogramms „Soziale Stadt“ sollen Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung der Gebiete gebündelt und gefördert werden.
Die vorläufige Ziele und Zwecke der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen werden wie folgt beschrieben:
Im Untersuchungsgebiet „Nord“, das bereits vorläufig in das Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen worden ist, sollen insbesondere
- sozial stabile Bewohnerstrukturen erhalten bzw. geschaffen werden,
- der insbesondere den Belangen des Klimaschutzes nicht mehr den heutigen Anforderungen genügende Wohnbaubestand verbessert werden, auch unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse älterer Menschen,
- soziale Infrastruktureinrichtungen (wie z.B. Ort der Begegnung, Kindertagesstätten) neu geschaffen werden.
Im Untersuchungsgebiet „Süd“ sollen insbesondere
- sozial stabile Bewohnerstrukturen erhalten bzw. geschaffen werden,
- die nicht mehr den heutigen Bedürfnissen entsprechende Wohn- und Arbeitssituation im Baubestand verbessert werden, auch unter Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes und des Klimaschutzes und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse älterer Menschen,
- das Wohnumfeld einschließlich der Situation des ruhenden und fließenden Verkehrs sowie der Nahversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs verbessert werden,
- soziale Infrastruktureinrichtungen (wie z.B. Ort der Begegnung, gegebenenfalls auch Kindertagesstätten) neu geschaffen werden.
Zur Förderung der Maßnahmen sind Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen werden gesetzliche Beteiligungs-, Mitwirkungs- und Auskunftspflichten im Untersuchungsgebiet begründet (§ 141 Abs. 4 i.V.m. §§ 137 bis 139 BauGB). So sind die Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter und sonst Nutzungsberechtigten von Grundstücken im Rahmen dieser Untersuchungen zur Mitwirkung und zur Auskunftserteilung gegenüber der Gemeinde (bzw. deren Beauftragten) über die Tatsachen verpflichtet, deren Kenntnis zur Vorbereitung der etwaigen Sanierung erforderlich ist.
Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat am 23. Januar 2018, dass die Gemeinde Bubenreuth Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB in Teilbereichen von Bubenreuth-Nord und -Süd durchführen lässt. Diese sind erforderlich, um Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Die Untersuchungsgebiete ergeben sich aus den beigefügten Karten.
Die Vorbereitenden Untersuchungen sollen sich auch auf gegebenenfalls nachteilige Auswirkungen erstrecken, die sich für die von der möglichen Sanierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich voraussichtlich ergeben können.