Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Alter Tennisplatz“ mit integriertem Grünordnungsplan - Aufstellungsbeschluss
BEKANNTMACHUNG
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Alter Tennisplatz“ mit integriertem Grünordnungsplan
Hier: Aufstellungsbeschluss, Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bubenreuth hat in öffentlicher Sitzung am 22.09.2020 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Alter Tennisplatz“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss entspricht dem Antrag des Vorhabenträgers (Deutsche Reihenhaus AG, Köln) gemäß § 12 Abs. 2 BauGB auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens.
Wesentliches Ziel der Bauleitplanung ist die Ermöglichung der Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit circa 40 Wohneinheiten. Die Planung trägt dazu bei, dem in Bubenreuth derzeit hohen Bedarf an Wohnungen im Geschosswohnungsbau (Eigentumswohnungen) in platzsparender Weise gerecht zu werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 54 und 56/13, jeweils Gemarkung Bubenreuth und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der Gemeinderat hat in derselben Sitzung beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bauleitplans, in der Fassung vom 11.09.2020 durchzuführen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bauleitplans in der Fassung vom 11.09.2020 liegt einschließlich der Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den vorliegenden Gutachten in der Zeit vom
16.11.2020 bis einschließlich 14.12.2020
im Foyer des Rathauses der Gemeinde Bubenreuth (Birkenallee 51, 91088 Bubenreuth) während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Die jeweils aktuell geltenden Hygienevorschriften sind zu beachten. Um Voranmeldung per Telefon oder Email wird gebeten.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen, können diese telefonisch unter 0 91 31 / 883928 oder per E-Mail an s.thelen@bubenreuth.de gestellt werden.
Allgemeine Dienstzeiten:
Montag bis Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
sowie nach telefonischer Vereinbarung. |
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bauleitplans, einschließlich der Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie vorliegender Gutachten, steht während der Frist zur Stellungnahme zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Bubenreuth
www.bubenreuth.de/bauleitplanung
unter der Rubrik „Ortsentwicklung“ > „Bauleitplanung“ zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereit.
Hinweise zum Datenschutz: Bei Einsichtnahme in die Unterlagen im Rathaus müssen Name, Anschrift und Telefonnummer beim Betreten des Rathauses hinterlegt werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans o. M.,
(Kartengrundlage Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2020)
Bubenreuth, den 11.11.2020
Norbert Stumpf
Erster Bürgermeister