Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Bruckwiesen II"

Der Ferienausschuss des Gemeinderats von Bubenreuth hat in seiner Sitzung am 21. April 2020 den Entwurf des Bebauungsplans 5/28 für das Gewerbegebiet „Bruckwiesen II“ gebilligt.

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Bekanntmachung

 

der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

des Bebauungsplanes 5/28 „Bruckwiesen II“gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

 

Der Ferienausschuss des Gemeinderats von Bubenreuth hat in seiner Sitzung am 21. April 2020 den Entwurf des Bebauungsplans 5/28 für das Gewerbegebiet „Bruckwiesen II“ gebilligt.

 

Das Gewerbegebiet Bruckwiesen II liegt westlich der Staatsstraße 2244 (siehe nachfolgenden Übersichtslageplan, großer Kreis). Der Bebauungsplan wird neben der Errichtung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben – vorgesehen ist dort die Errichtung einer gewerblichen Sporthalle („Boulder-Halle“) – auch den Bau einer Parkierungsanlage als Parkplatz oder Parkhaus ermöglichen.

 

Zugeordnet wird eine externe Ausgleichsfläche westlich der Gemeindeverbindungsstraße nach Igelsdorf (siehe nachfolgenden Übersichtslageplan, kleiner Kreis).

Übersichtslageplan mit Baugebiet (großer Kreis) und externer Ausgleichsfläche (kleiner Kreis)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist wie folgt umgrenzt
(alle nachfolgend genannten Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Bubenreuth):

 

im Norden:        im Wesentlichen durch den Entlesbach (Flur-Nrn. 232/1)

im Osten:          durch die Straße „Am Bahnhof“/Staatsstraße St 2244 (Flur-Nr. 248/2)

im Süden:         im Wesentlichen durch die Kreisstraße Kr ERH 24 (Flur-Nrn. 220/1, 223/5)

im Westen:       durch das Grundstück des REWE-Marktes (Flur-Nr. 227/1)
und die nördlich davon gelegene naturbelassene Fläche (Fl.-Nr. 227)

 

Der Geltungsbereich umfasst somit die Grundstücke Flur-Nrn. 223 und 224 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 248/2 (Straße „Am Bahnhof“/Staatsstraße St 2244) mit einer Fläche von insgesamt 1,1948 ha (siehe nachfolgenden Lageplan).

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Lageplan Geltungsbereich Bebauungsplan

Dem Bebauungsplan wird als externe Ausgleichsfläche eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 625,
Gemarkung Bubenreuth, mit einer Größe von 6.657 m2 zugeordnet (siehe nachfolgenden Lageplan).

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung liegt samt den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

im Foyer des Rathauses, Birkenallee 51, 91088 Bubenreuth,

in der Zeit vom 04.05. bis einschließlich 12.06.2020 an Werktagen

während der allgemeinen Dienststunden

(montags- bis freitagsvormittags von 8 bis 12 Uhr und
montags- bis mittwochsnachmittags von 14 bis 16 Uhr
sowie donnerstagsnachmittags von 14 bis 17 Uhr)

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Umweltbezogene Stellungnahmen:
Zu dem Entwurf des Bebauungsplans sind folgende umweltbezogene Stellungnahmen verfügbar,
und zwar zu seinen Auswirkungen in Bezug auf

  • die Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen insgesamt:
    Umweltbericht (Anhang 1 zur Begründung des Bebauungsplans),
    Stellungnahme des Umweltamtes des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt
  • die Beeinträchtigung der Lärmsituation:
    Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt;
    Schalltechnische Untersuchung des Büros Möhler+Partner Ingenieure AG
  • die Abwasserbeseitigung, das Grund- und Oberflächenwasser sowie den Entlesbach sowie auf den Verlust landwirtschaftlich nutzbarer Fläche:
    Stellungnahme des Umweltamtes des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt,
    Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg
  • den Schutz des Trinkwassers und auf mögliche Altlasten:
    Stellungnahme des Sachgebiets Hygiene des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt
  • den Zustand des Bodens, insbesondere auch auf seine Versickerungsfähigkeit von Wasser:
    Stellungnahme des Umweltamtes des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt,
    Baugrundgutachten des Ingenieurbüros Geotechnik Platzer
  • den Schutz des Bodens und auf den Verlust landwirtschaftlich nutzbarer Fläche:
    Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg,
    Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürth
  • den Schutz des Waldes:
    Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürth
  • den Klimaschutz, Energieversorgung und Möglichkeiten der Gewinnung erneuerbarer Energie:
    Stellungnahme des Sachgebiets Klimaschutz des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt
  • aufgefundene und dokumentierte Bodendenkmäler:
    Stellungnahme des Umweltamtes des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt;
    Bericht über archäologische Grabungen des Büros Heyse GmbH & Co. KG

Daten im Internet:
Die oben genannten Unterlagen finden Sie in dem oben genannten Zeitraum auch hier zum Download.

Ausübung Ihres Informationsrechts:
Auch wenn das Rathaus in der gegenwärtigen „Corona-Krise“ aus Gründen des Infektionsschutzes für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen bleiben muss, können Sie von dem Ihnen zustehenden Informationsrecht Gebrauch machen,

  • indem Sie uns entweder im Internet auf unserer Homepage (www.bubenreuth.de) besuchen oder
  • indem Sie zur Einsichtnahme einen Termin mit uns vereinbaren. Dazu bitten wir um Ihren Anruf, Ihre Nachricht über das Kontaktformular auf unserer Internetseite oder Ihre E-Mail; unsere Verbindungsdaten lauten wie folgt:

Telefon (09131) 88 39-0;         Internet: www.bubenreuth.de;         E-Mail: info@bubenreuth.de.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass notwendige Behördengänge nicht von den in Bayern derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen erfasst sind.

 

Abgabe von Stellungnahmen:
Innerhalb der Auslegungsfrist (siehe oben) können Stellungnahmen abgegeben werden, während der angegebenen Dienststunden auch zur Niederschrift. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BauGB), sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).

 

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.